Verfassungsgerichtshof B130/93

B130/93Verfassungsgericht05.10.1994

Regest

VfGH / Anlaßfall

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B130/93

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 05.10.1994

Spruch

Die Beschwerde wird abgewiesen.

Der Bund (Bundesminister für Finanzen) ist schuldig, der Beschwerdeführerin zuhanden ihres Vertreters die mit 33.000 S bestimmten Kosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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