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B205/94•Verfassungsgerichtshof B205/94
B205/94Verfassungsgericht28.11.1994
Familienlastenausgleich, Behinderte, Sozialhilfe, Kompetenz Bund - Länder, Finanzverfassung, Berücksichtigungsprinzip
Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichheit aller Staatsbürger vor dem Gesetz verletzt worden.
Der Bescheid wird aufgehoben.
Das Land Wien ist schuldig, dem Beschwerdeführer, zuhanden der Beschwerdevertreter, die mit S 18.000 bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen.
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