Verfassungsgerichtshof B19/94; B20/94

B19/94; B20/94Verfassungsgericht28.11.1994

Regest

Rundfunk, Rundfunkkommission, Kollegialbehörde, Behördenzusammensetzung

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B19/94,B20/94

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 28.11.1994

Spruch

Der Beschwerdeführer ist durch die angefochtenen Bescheide im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter verletzt worden.

Die Bescheide werden aufgehoben.

Der Bund (Bundeskanzler) ist schuldig, dem Beschwerdeführer zu Handen seines Rechtsvertreters die mit 36.000 S bestimmten Prozeßkosten binnen vierzehn Tagen bei sonstigem Zwang zu ersetzen.

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