Verfassungsgerichtshof B1949/93

B1949/93Verfassungsgericht28.11.1994

Regest

Wahlen, Wahlrecht aktives, Wahlrecht passives, Wohnsitz, Wählerevidenz, Bescheidbegründung, Bescheid Unterschrift

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B1949/93

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 28.11.1994

Spruch

Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in seinen Rechten verletzt worden.

Die Beschwerde wird abgewiesen.

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