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B1075/94; B1274/94•Verfassungsgerichtshof B1075/94; B1274/94
B1075/94; B1274/94Verfassungsgericht05.12.1994
Fremdenrecht, Fremdenpolizei, Schubhaft
I. Die Anträge auf Bewilligung der Verfahrenshilfe werden zurückgewiesen.
II. Der Beschwerdeführer ist durch die angefochtenen Bescheide im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Freiheit und Sicherheit (persönliche Freiheit) verletzt worden.
Die Bescheide werden aufgehoben.
Der Bund (Bundesminister für Inneres) ist schuldig, dem Beschwerdeführer zu Handen seines Rechtsvertreters die mit S 36.000,-- bestimmten Verfahrenskosten binnen 14 Tagen bei sonstigem Zwang zu ersetzen.
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