Verfassungsgerichtshof B1839/94; B1912/94

B1839/94; B1912/94Verfassungsgericht12.12.1994

Regest

Bescheid Zurechnung, Bescheid Unterschrift, Unvereinbarkeit, Dienstrecht, Außerdienststellung, Mandatare, Landtag, Bezüge Einstellung, Bezüge Entfall, Behördenzuständigkeit, VfGH / Aufhebung Wirkung, Auslegung verfassungskonforme, Bezirkshauptmann, Unterschrift Bescheid

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B1839/94,B1912/94

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 12.12.1994

Spruch

Der Beschwerdeführer ist durch die angefochtenen Bescheide im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf ungeschmälerte Ausübung seines Landtagsmandates verletzt worden.

Die Bescheide werden aufgehoben.

Das Land Kärnten ist schuldig, dem Beschwerdeführer, zu Handen seiner Rechtsvertreter, die mit 54.000 S bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen.

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