Verfassungsgerichtshof B940/93; B712/94

B940/93; B712/94Verfassungsgericht15.12.1994

Regest

VfGH / Instanzenzugserschöpfung, civil rights, Eigentumseingriff, Mandatsverfahren, Schiffahrt, Kostentragung (Schiffahrtspolizei), Vertrauensschutz, Determinierungsgebot

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B940/93,B712/94

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 15.12.1994

Spruch

Die beschwerdeführende Gesellschaft ist durch die angefochtenen Bescheide weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in ihren Rechten verletzt worden.

Die Beschwerden werden daher abgewiesen und dem Verwaltungsgerichtshof zur Entscheidung darüber abgetreten, ob die beschwerdeführende Gesellschaft durch die angefochtenen Bescheide in einem sonstigen Recht verletzt worden ist.

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