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B898/94; G164/94; G165/94•Verfassungsgerichtshof B898/94; G164/94; G165/94
B898/94; G164/94; G165/94Verfassungsgericht28.02.1995
Ausländergrunderwerb, Übergangsbestimmung, Überfremdung, VfGH / Individualantrag
I. Die Beschwerdeführer sind durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in ihren Rechten verletzt worden.
Die Beschwerde wird abgewiesen.
II. Die Anträge, "§3 Abs2 lita des Tiroler Grundverkehrsgesetzes 1983, Tiroler LGBl. Nr. 69 in der Fassung der Novelle 1991, Tiroler LGBl. Nr. 74/1991, sowie nach §§40 Abs3 und 41 Abs2 des Tiroler Grundverkehrsgesetzes 1993, Tiroler LGBl. Nr. 82" als verfassungswidrig aufzuheben, werden zurückgewiesen.
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