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V276/94•Verfassungsgerichtshof V276/94
V276/94Verfassungsgericht02.03.1995
Baurecht, Bebauungsplan, Einfriedungen
In §10 Abs1 erster Satz der Bebauungsvorschriften der Gemeinde Gaaden (Verordnung des Gemeinderates der Gemeinde Gaaden vom 22. Oktober 1985, mit der der Bebauungsplan für das gesamte Gemeindegebiet von Gaaden erlassen wird, kundgemacht durch Anschlag an der Amtstafel des Gemeindeamtes der Gemeinde Gaaden) wird das Wort "ausnahmslos" als gesetzwidrig aufgehoben.
Die Niederösterreichische Landesregierung ist verpflichtet, die Aufhebung unverzüglich im Landesgesetzblatt kundzumachen.
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