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B1476/93•Verfassungsgerichtshof B1476/93
B1476/93Verfassungsgericht02.03.1995
Ärzte, Disziplinarrecht Ärzte, Determinierungsgebot, Meinungsäußerungsfreiheit
Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Freiheit der Meinungsäußerung verletzt worden.
Der Bescheid wird aufgehoben.
Die Österreichische Ärztekammer ist schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden seiner Rechtsanwälte die mit S 15.000,-- bestimmten Kosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu bezahlen.
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