Verfassungsgerichtshof B82/92

B82/92Verfassungsgericht02.03.1995

Regest

VfGH / Anlaßfall

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B82/92

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 02.03.1995

Spruch

Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid wegen Anwendung einer gesetzwidrigen Verordnung in seinen Rechten verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Das Land Niederösterreich ist schuldig, dem Beschwerdeführer zu Handen seines bevollmächtigten Vertreters die mit 15.000,- S bestimmten Kosten des Verfahrens binnen 14 Tagen bei sonstigem Zwang zu ersetzen.

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