Verfassungsgerichtshof B816/94

B816/94Verfassungsgericht03.03.1995

Regest

Arbeitslosenversicherung, Karenzurlaub

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B816/94

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 03.03.1995

Spruch

Die Beschwerdeführerin ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in ihren Rechten verletzt worden.

Die Beschwerde wird abgewiesen.

Kosten werden nicht zugesprochen.

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