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B2378/94•Verfassungsgerichtshof B2378/94
B2378/94Verfassungsgericht06.03.1995
VfGH / Wiedereinsetzung, Zivildienst, Verwaltungsverfahren, Eingaben, Formgebrechen
Dem Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wird Folge gegeben.
Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Ausnahme von der Wehrpflicht zwecks Zivildienstleistung verletzt worden. Der Bescheid wird aufgehoben.
Der Bund (Bundesminister für Inneres) ist schuldig, dem Beschwerdeführer, zu Handen seines Rechtsvertreters, die mit 18.000 S bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen.
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