Verfassungsgerichtshof B1363/93

B1363/93Verfassungsgericht07.03.1995

Regest

Raumordnung, Planungsakte (Raumordnung), Gemeinderecht, Gewerberecht, Betriebsanlage, Umweltschutz, Wirkungsbereich eigener, Abfallwirtschaft, Kompetenz Bund - Länder, Berücksichtigungsprinzip, Individualgesetz, Determinierungsgebot, Selbstverwaltungsrecht

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B1363/93

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 07.03.1995

Spruch

Die beschwerdeführende Gesellschaft ist durch den angefochtenen Bescheid wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm nicht in ihren Rechten verletzt worden.

Die Beschwerde wird daher abgewiesen.

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