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B1363/93•Verfassungsgerichtshof B1363/93
B1363/93Verfassungsgericht07.03.1995
Raumordnung, Planungsakte (Raumordnung), Gemeinderecht, Gewerberecht, Betriebsanlage, Umweltschutz, Wirkungsbereich eigener, Abfallwirtschaft, Kompetenz Bund - Länder, Berücksichtigungsprinzip, Individualgesetz, Determinierungsgebot, Selbstverwaltungsrecht
Die beschwerdeführende Gesellschaft ist durch den angefochtenen Bescheid wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm nicht in ihren Rechten verletzt worden.
Die Beschwerde wird daher abgewiesen.
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