Verfassungsgerichtshof B291/94; B294/94; B536/94; B537/94; B869/94; B870/94; B1296/94; B1733/94

B291/94; B294/94; B536/94; B537/94; B869/94; B870/94; B1296/94; B1733/94Verfassungsgericht10.03.1995

Regest

Straßenpolizei, Kurzparkzone, Erwerbsausübungsfreiheit, Straßenverkehrszeichen, Verordnung Kundmachung, Kundmachung Verordnung, Gemeinderecht, Wirkungsbereich eigener, Straßenpolizei örtliche, Behördenzuständigkeit, Parkometerabgabe

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B291/94,B294/94,B536/94,B537/94,B869/94,B870/94,B1296/94,B1733/94

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 10.03.1995

Spruch

Die beschwerdeführenden Parteien sind durch die angefochtenen Bescheide weder in verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechten noch wegen Anwendung einer gesetzwidrigen Verordnung in ihren Rechten verletzt worden.

Die Beschwerden werden daher abgewiesen. Die zu B536/94, B537/94, B869/94, B870/94 und B1296/94 protokollierten Beschwerden werden dem Verwaltungsgerichtshof zur Entscheidung darüber abgetreten, ob die Beschwerdeführer durch die angefochtenen Bescheide in einem sonstigen Recht verletzt worden sind.

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