Verfassungsgerichtshof B812/93

B812/93Verfassungsgericht10.03.1995

Regest

Amtshaftung, VfGH / Aufhebung Wirkung, VfGH / Anlaßfall

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B812/93

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 10.03.1995

Spruch

Die beschwerdeführende Partei ist durch den angefochtenen Bescheid wegen Anwendung einer gesetzwidrigen Verordnung in ihren Rechten verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Der Bund (Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft) ist schuldig, der beschwerdeführenden Partei zuhanden ihrer Rechtsvertreter die mit S 15.000,- bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen.

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