Verfassungsgerichtshof KR2/94

KR2/94Verfassungsgericht16.03.1995

Regest

VfGH / Rechnungshofzuständigkeit, Rechnungshof / Gemeinde Geld-, Kredit-, Börse-, Bankwesen / Sparkassen

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof KR2/94

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 16.03.1995

Spruch

I. In Stattgebung des Antrags wird festgestellt, daß der Rechnungshof gemäß Art121 Abs1 B-VG iVm Art126 b Abs2 und den Art127 Abs3 und 127 a Abs3 B-VG sowie §12 Abs1 und §15 Abs1 iVm §16 (bzw. §18 Abs1) RHG zuständig ist, die Gebarung der Bank Austria Aktiengesellschaft sowie der vormaligen Z-Länderbank Bank Austria Aktiengesellschaft bzw. der Zentralsparkasse und Kommerzialbank Wien Aktiengesellschaft für die Zeit von 1988 bis 29. Juli 1994 zu überprüfen.

II. Die Bank Austria Aktiengesellschaft ist schuldig, diese Gebarungsüberprüfung für die Zeit von 1988 bis 29. Juli 1994 bei sonstiger Exekution zu ermöglichen.

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