Verfassungsgerichtshof B1635/95; B1636/95; B1637/95; B1638/95

B1635/95; B1636/95; B1637/95; B1638/95Verfassungsgericht25.09.1995

Regest

Aufenthaltsrecht, Privat- und Familienleben

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B1635/95,B1636/95,B1637/95,B1638/95

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 25.09.1995

Spruch

Die Beschwerdeführer sind durch den jeweils angefochtenen Bescheid in dem durch Art8 EMRK verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens verletzt worden.

Die Bescheide werden aufgehoben.

Der Bund (Bundesminister für Inneres) ist schuldig, den Beschwerdeführern zuhanden ihres Rechtsvertreters die mit 21.600 S bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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