Verfassungsgerichtshof B949/95; B1018/95; B1019/95; B1020/95; B1021/95

B949/95; B1018/95; B1019/95; B1020/95; B1021/95Verfassungsgericht25.09.1995

Regest

Aufenthaltsrecht, Privat- und Familienleben, Interessenabwägung

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B949/95,B1018/95,B1019/95,B1020/95,B1021/95

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 25.09.1995

Spruch

Die Beschwerdeführer sind durch den jeweils angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens verletzt worden.

Die Bescheide werden aufgehoben.

Der Bund (Bundesminister für Inneres) ist schuldig, den Beschwerdeführern, zuhanden ihres Rechtsvertreters, die mit 22.500 S bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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