Verfassungsgerichtshof B532/95; B533/95; B534/95

B532/95; B533/95; B534/95Verfassungsgericht25.09.1995

Regest

Fremdenrecht, Privat- und Familienleben, Paßwesen, Interessenabwägung

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B532/95,B533/95,B534/95

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 25.09.1995

Spruch

Die beschwerdeführenden Parteien sind durch die angefochtenen Bescheide im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens verletzt worden.

Die Bescheide werden aufgehoben.

Der Bund (Bundesminister für Inneres) ist schuldig, den beschwerdeführenden Parteien zu Handen ihres Rechtsvertreters die mit 20.700 S bestimmten Prozeßkosten binnen vierzehn Tagen bei sonstiger Exekution zu bezahlen.

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