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B1695/94•Verfassungsgerichtshof B1695/94
B1695/94Verfassungsgericht25.09.1995
Ziviltechniker, Disziplinarrecht Ziviltechniker, Meinungsäußerungsfreiheit
Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid in den verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechten auf Freiheit der Meinungsäußerung sowie auf Gleichheit aller Staatsbürger vor dem Gesetz verletzt worden.
Der Bescheid wird aufgehoben.
Die Kammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten für Wien, Niederösterreich und Burgenland ist schuldig, der beschwerdeführenden Partei zu Handen ihres Rechtsvertreters die mit S 18.000,-- bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen.
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