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B1303/94; B1309/94•Verfassungsgerichtshof B1303/94; B1309/94
B1303/94; B1309/94Verfassungsgericht25.09.1995
Jagdrecht, Jagdschaden, Wildschaden, Tribunal, civil rights, Bindung (der Verwaltungsbehörden an VfGH), Schadenersatz
Die Beschwerdeführer sind durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Unversehrtheit des Eigentums verletzt worden.
Der Bescheid wird aufgehoben.
Das Land Niederösterreich ist schuldig, den Beschwerdeführern, jeweils zu Handen ihrer Rechtsvertreter, die mit je 18.000 S bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen.
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