Verfassungsgerichtshof B782/94

B782/94Verfassungsgericht25.09.1995

Regest

Entschädigung DDR, VfGH / Abtretung

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B782/94

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 25.09.1995

Spruch

Die Beschwerdeführerinnen sind durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in ihren Rechten verletzt worden.

Die Beschwerde wird abgewiesen.

Der Antrag, die Beschwerde dem Verwaltungsgerichtshof abzutreten, wird abgewiesen.

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