Verfassungsgerichtshof B1927/95; B1928/95; B1929/95; B1930/95; B1931/95; B1932/95; B1933/95

B1927/95; B1928/95; B1929/95; B1930/95; B1931/95; B1932/95; B1933/95Verfassungsgericht26.09.1995

Regest

Aufenthaltsrecht, Privat- und Familienleben, Interessenabwägung

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B1927/95,B1928/95,B1929/95,B1930/95,B1931/95,B1932/95,B1933/95

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 26.09.1995

Spruch

Die Beschwerdeführer sind durch die angefochtenen Bescheide im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens verletzt worden.

Die Bescheide werden aufgehoben.

Der Bund (Bundesminister für Inneres) ist schuldig, den Beschwerdeführern zu Handen ihres Rechtsvertreters die mit je 18.000,-- S bestimmten Prozeßkosten des Verfahrens binnen 14 Tagen bei sonstigem Zwang zu ersetzen.

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