Verfassungsgerichtshof B673/95; B688/95; B699/95; B710/95; B715/95

B673/95; B688/95; B699/95; B710/95; B715/95Verfassungsgericht28.09.1995

Regest

VfGH / Anlaßfall

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B673/95,B688/95,B699/95,B710/95,B715/95

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 28.09.1995

Spruch

Die Beschwerdeführer sind durch den angefochtenen Bescheid wegen Anwendung einer gesetzwidrigen Verordnung in ihren Rechten verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Der Bund (Bundeskanzler) ist schuldig, den Beschwerdeführern zuhanden ihrer Rechtsvertreter die mit je S 18.000,-- bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen.

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