Verfassungsgerichtshof V57/95

V57/95Verfassungsgericht02.10.1995

Regest

Straßenverwaltung, Widmung (einer Straße), Verordnungserlassung, Öffentlicherklärung (einer Straße)

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof V57/95

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 02.10.1995

Spruch

Die Verordnung der Gemeindevertretung der Marktgemeinde Wagrain vom 4. April 1991, mit der die sogenannte "Röckgasse" zur öffentlichen Interessentenstraße erklärt wurde, wird als gesetzwidrig aufgehoben.

Die Salzburger Landesregierung ist zur unverzüglichen Kundmachung dieses Ausspruchs im Landesgesetzblatt verpflichtet.

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