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V53/95; V54/95•Verfassungsgerichtshof V53/95; V54/95
V53/95; V54/95Verfassungsgericht02.10.1995
Raumordnung, Flächenwidmungsplan, VfGH / Bedenken
Der Flächenwidmungsplan der Gemeinde Stubenberg/Bez. Hartberg in der Fassung der Beschlüsse des Gemeinderates vom 29. Mai 1991, 17. Juni 1991 und 3. Feber 1992, genehmigt mit Bescheid der Steiermärkischen Landesregierung vom 10. Feber 1992, GZ 03-10 St 10-92/49, kundgemacht durch Anschlag an der Amtstafel vom 13. Feber bis 2. März 1992, wird nicht als gesetzwidrig aufgehoben.
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