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V40/95•Verfassungsgerichtshof V40/95
V40/95Verfassungsgericht02.10.1995
Gemeinderecht, Hand- und Zugdienste, Zwangsarbeit, Haushaltsvorstand
I. Die Verordnung des Gemeindevorstands der Gemeinde Bürserberg über die Vorschreibung von Hand- und Zugdiensten vom 25. November 1993 wird als gesetzwidrig aufgehoben.
II. Die Aufhebung tritt mit Ablauf des 29. Februar 1996 in Kraft.
III. Die Vorarlberger Landesregierung ist zur unverzüglichen Kundmachung dieser Aussprüche im Landesgesetzblatt verpflichtet.
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