Verfassungsgerichtshof B1339/95

B1339/95Verfassungsgericht03.10.1995

Regest

Fremdenverkehr, Abgaben Fremdenverkehr

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B1339/95

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 03.10.1995

Spruch

Die Beschwerdeführerin ist durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Unversehrtheit des Eigentums verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Das Land Vorarlberg ist schuldig, der Beschwerdeführerin zu Handen ihres Rechtsvertreters die mit S 18.000,-- bestimmten Verfahrenskosten binnen 14 Tagen bei sonstigem Zwang zu ersetzen.

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