Verfassungsgerichtshof KI-9/94

KI-9/94Verfassungsgericht04.10.1995

Regest

VfGH / Kompetenzkonflikt, Verwaltungsgerichtshof, Zuständigkeit Verwaltungsgerichtshof, VfGH / Zuständigkeit, Säumnisbeschwerde, Religionsgesellschaften, Auslegung verfassungskonforme, Rechtsschutz, Rechtsstaatsprinzip

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof KI-9/94

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 04.10.1995

Spruch

Der Verwaltungsgerichtshof war zuständig zur Entscheidung über die bei ihm von F A u.a. am 4. August 1992 eingebrachte, auf Art132 B-VG gestützte Säumnisbeschwerde, in der die Verletzung der Pflicht des Bundesministers für Unterricht, Kunst und Sport zur Entscheidung über den bei diesem Bundesminister mit Schriftsatz vom 17. Juni 1987 gemäß §2 des Anerkennungsgesetzes, RGBl. 68/1874, gestellten Antrag auf Anerkennung der Zeugen Jehovas als Religionsgesellschaft geltend gemacht wurde.

Der entgegenstehende Beschluß des Verwaltungsgerichtshofes vom 22. März 1993, Zl. 92/10/0155, mit dem diese Säumnisbeschwerde zurückgewiesen wurde, wird aufgehoben.

Der Bund (Verwaltungsgerichtshof) ist schuldig, den Antragstellern zu Handen ihres Rechtsvertreters die mit 36.000 S bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen.

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