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B1722/94; B1723/94; B1966/94; B1967/94; B1980/94•Verfassungsgerichtshof B1722/94; B1723/94; B1966/94; B1967/94; B1980/94
B1722/94; B1723/94; B1966/94; B1967/94; B1980/94Verfassungsgericht10.10.1995
Aufenthaltsrecht, Privat- und Familienleben, Interessenabwägung
Die beschwerdeführenden Parteien sind durch die angefochtenen Bescheide in dem gemäß Art8 EMRK verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens verletzt worden.
Die Bescheide werden aufgehoben.
Der Bund (Bundesminister für Inneres) ist schuldig, den beschwerdeführenden Parteien zu Handen ihrer Rechtsvertreter die mit S 15.570,- zu B1722/94, S 15.600,- zu B1723/94, je S 15.000,- zu B1966/94 und B1967/94, und S 18.000,- zu B1980/94 bestimmten Kosten dieser verfassungsgerichtlichen Beschwerdeverfahren binnen 14 Tagen bei sonstigem Zwang zu ersetzen.
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