Verfassungsgerichtshof B70/94

B70/94Verfassungsgericht10.10.1995

Regest

VfGH / Legitimation, Hochschülerschaft, Wahlanfechtung administrative, Wahlrecht passives, Selbstverwaltungsrecht, Ausländer, Ämterzugänglichkeit, Körperschaften öffentlichen Rechts

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B70/94

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 10.10.1995

Spruch

Die beschwerdeführende Partei ist durch den angefochtenen Bescheid nicht wegen Anwendung rechtswidriger genereller Normen in ihren Rechten verletzt worden.

Die Beschwerde wird abgewiesen und dem Verwaltungsgerichtshof zur Entscheidung abgetreten.

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