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B1975/93; B1976/93; V91/93•Verfassungsgerichtshof B1975/93; B1976/93; V91/93
B1975/93; B1976/93; V91/93Verfassungsgericht10.10.1995
VfGH / Individualantrag, VfGH / Anlaßfall
I. Die Beschwerdeführer sind durch die angefochtenen Bescheide wegen Anwendung eines verfassungswidrigen Gesetzes sowie wegen Anwendung einer gesetzwidrigen Verordnung in ihren Rechten verletzt worden.
Die Bescheide werden aufgehoben.
Das Land Kärnten ist schuldig, den Beschwerdeführern zu Handen ihres Rechtsvertreters die mit zu B1975/93 und B1976/93 jeweils S 15.000,-- (insgesamt also S 30.000,--) bestimmten Verfahrenskosten binnen 14 Tagen bei sonstigem Zwang zu ersetzen.
II. Der Antrag auf Verordnungsprüfung wird zurückgewiesen.
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