Der KI-Arbeitsbereich für Juristen
- Rechtsrecherche mit Zugriff auf über 1 Million Quellen
- Dokumentenautomatisierung
- Mandatsverwaltung
- Gehostet in der EU und der Schweiz
14 Tage kostenlos testen (10 Fragen/Tag während der Testphase)
Der KI-Arbeitsbereich für Juristen
14 Tage kostenlos testen (10 Fragen/Tag während der Testphase)
V62/95•Verfassungsgerichtshof V62/95
V62/95Verfassungsgericht11.10.1995
VfGH / Präjudizialität, Gewerberecht, Rauchfangkehrergewerbe, Feuerpolizei, Gebühr (Rauchfangkehrer), VfGH / Kosten, VfGH / Beteiligter
I. §5 Abs3 erster Satz der Verordnung des Landeshauptmannes von Niederösterreich vom 5. Dezember 1983 über die Festsetzung von Höchsttarifen für das Gewerbe der Rauchfangkehrer in Niederösterreich, LGBl. für Niederösterreich 7000/50-0, wird als gesetzwidrig aufgehoben.
Der Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten ist zur unverzüglichen Kundmachung dieses Ausspruches im Bundesgesetzblatt verpflichtet.
II. Im übrigen wird der Antrag zurückgewiesen.
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.