Verfassungsgerichtshof B2030/95

B2030/95Verfassungsgericht11.10.1995

Regest

Aufenthaltsrecht, Privat- und Familienleben, Interessenabwägung

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B2030/95

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 11.10.1995

Spruch

Die Beschwerdeführerin ist durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Der Bund (Bundesminister für Inneres) ist schuldig, der Beschwerdeführerin, zuhanden ihres bevollmächtigten Vertreters, die mit 18.000 S bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu ersetzen.

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