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B286/95; B274/95•Verfassungsgerichtshof B286/95; B274/95
B286/95; B274/95Verfassungsgericht11.10.1995
VfGH / Akteneinsicht
Die Akteneinsicht in den vom Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr vorgelegten "Verordnungsakt Zl. 211.601" wird "mit Ausnahme der handschriftlichen behördeninternen Besprechungsnotizen Aktenseite 271 - 294" gewährt.
Die Akteneinsicht in die von der Bundesregierung vorgelegten Verordnungsakten wird mit Ausnahme der Seiten 18 und 19 in Band I sowie der Seiten 8 bis 13 und 65 in Band II des Aktes des Bundesministeriums für öffentliche Wirtschaft und Verkehr Z210.788 gewährt.
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