Verfassungsgerichtshof B1962/94

B1962/94Verfassungsgericht11.10.1995

Regest

Rechtsanwälte, Berufsrecht Rechtsanwälte, Erwerbsausübungsfreiheit, Berufswahl- und Berufsausbildungsfreiheit, Auslegung verfassungskonforme, Ermittlungsverfahren, Rechtsanwälte Ausbildung

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B1962/94

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 11.10.1995

Spruch

Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichheit aller Staatsbürger vor dem Gesetz verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Die Oberösterreichische Rechtsanwaltskammer ist schuldig, dem Beschwerdeführer die mit S 18.000,-- bestimmten Prozeßkosten innerhalb von 14 Tagen bei sonstigem Zwang zu ersetzen.

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