Verfassungsgerichtshof B1171/94

B1171/94Verfassungsgericht11.10.1995

Regest

VfGH / Aufhebung Wirkung, VfGH / Anlaßverfahren, VfGH / Anlaßfall

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B1171/94

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 11.10.1995

Spruch

Die Beschwerdeführer sind durch den angefochtenen Bescheid wegen Anwendung einer gesetzwidrigen Verordnung in ihren Rechten verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Das Land Vorarlberg ist schuldig, den Beschwerdeführern zuhanden ihres Rechtsvertreters die mit S 19.800,- bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen.

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