Verfassungsgerichtshof B314/95

B314/95Verfassungsgericht27.11.1995

Regest

VfGH / Anlaßfall

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B314/95

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 27.11.1995

Spruch

Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid wegen Anwendung einer verfassungswidrigen Gesetzesbestimmung in seinen Rechten verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Das Land Vorarlberg ist schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden seines Rechtsvertreters die mit 18.000 S bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen.

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