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WII-1/94•Verfassungsgerichtshof WII-1/94
WII-1/94Verfassungsgericht27.11.1995
Bescheidbegründung, VfGH / Mandatsverlust
Der Anfechtung wird Folge gegeben und der Bescheid der Steiermärkischen Landesregierung vom 18. Juli 1994, Z7-5 I Ue 7/14-1994, aufgehoben.
Das Land Steiermark (Steiermärkische Landesregierung) ist schuldig, dem Anfechtungswerber zu Handen seines Rechtsvertreters die mit 18.000 S bestimmten Prozeßkosten binnen vierzehn Tagen bei sonstiger Exekution zu bezahlen.
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