Verfassungsgerichtshof B1648/94; B1649/94; B1650/94

B1648/94; B1649/94; B1650/94Verfassungsgericht27.11.1995

Regest

VfGH / Präjudizialität, Getränkesteuer Steiermark, Finanzverfassung, Abgaben Gemeinde-, Umsatzsteuer, Steuersätze (Umsatzsteuer)

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B1648/94,B1649/94,B1650/94

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 27.11.1995

Spruch

Die beschwerdeführenden Gesellschaften sind durch die angefochtenen Bescheide weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in ihren Rechten verletzt worden.

Die Beschwerden werden abgewiesen.

Kosten werden nicht zugesprochen.

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