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B1120/93•Verfassungsgerichtshof B1120/93
B1120/93Verfassungsgericht29.11.1995
VfGH / Instanzenzugserschöpfung, Personalvertretung, Kollegialbehörde, VfGH / Legitimation, Wahlen, Verhältniswahl, Bescheidbegründung
Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichheit aller Staatsbürger vor dem Gesetz verletzt worden.
Der Bescheid wird aufgehoben.
Der Bund (Bundeskanzler) ist schuldig, dem Beschwerdeführer zu Handen seines Rechtsvertreters die mit ÖS 15.000,-- bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei sonstigem Zwang zu ersetzen.
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