Verfassungsgerichtshof V104/95

V104/95Verfassungsgericht01.12.1995

Regest

Gewerberecht, Gewerbeberechtigung, Nachsicht (vom Befähigungsnachweis), Baugewerbe, Befähigungsnachweis

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof V104/95

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 01.12.1995

Spruch

§2 der Verordnung des Bundesministers für Handel, Gewerbe und Industrie vom 27. Februar 1980, BGBl. Nr. 107/1980, über den Befähigungsnachweis für die konzessionierten Baugewerbe (Baugewerbe-Befähigungsnachweisverordnung) wird als gesetzwidrig aufgehoben.

Die Aufhebung tritt mit Ablauf des 30. Juni 1996 in Kraft.

Der Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten ist zur unverzüglichen Kundmachung dieser Aussprüche im Bundesgesetzblatt verpflichtet.

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