Verfassungsgerichtshof G1306/95

G1306/95Verfassungsgericht01.12.1995

Regest

Fremdenrecht, Verwaltungsverfahren, Wirkung aufschiebende, Rechtsschutz, Rechtsstaatsprinzip

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof G1306/95

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 01.12.1995

Spruch

§17 Abs3 und der zweite Satz des §27 Abs3 des Fremdengesetzes, BGBl. Nr. 838/1992, werden als verfassungswidrig aufgehoben.

Die Aufhebung tritt mit Ablauf des 30. Juni 1996 in Kraft.

Frühere gesetzliche Bestimmungen treten nicht wieder in Wirksamkeit.

Der Bundeskanzler ist verpflichtet, diese Aussprüche unverzüglich im Bundesgesetzblatt kundzumachen.

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