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V52/95•Verfassungsgerichtshof V52/95
V52/95Verfassungsgericht02.12.1995
Raumordnung, Flächenwidmungsplan, Straßenverwaltung, Gemeindestraße, Widmung (einer Straße), Verkehrsflächen, Gehsteig
Die Verordnung der Gemeinde Aspang Markt vom 9. Dezember 1983, derzufolge das Grundstück Nr. 126/5, EZ 651, KG Aspang, als Verkehrsfläche (Gehsteig) gewidmet wird, angeschlagen an der Amtstafel des Gemeindeamtes Aspang Markt vom 4. bis 18. Jänner 1984, war gesetzwidrig.
Die Niederösterreichische Landesregierung ist zur unverzüglichen Kundmachung dieses Ausspruchs im Landesgesetzblatt verpflichtet.
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