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V146/94•Verfassungsgerichtshof V146/94
V146/94Verfassungsgericht02.12.1995
Baurecht, Raumordnung, Bebauungsplan, Abänderung (Bebauungsplan)
Der Bebauungsplan Nr. 1.1 "Aigen-Aschet" Änderung Nr. 3, beschlossen vom Gemeinderat der Gemeinde Thalheim bei Wels am 22. September 1988, genehmigt von der Oberösterreichischen Landesregierung mit Bescheid vom 27. Dezember 1988, kundgemacht durch Anschlag an der Amtstafel von 2. Jänner 1989 bis 17. Jänner 1989, wird als gesetzwidrig aufgehoben, soweit er das Grundstück Nr. 3/15 und die Baufläche .98, EZ 496, KG Aschet, betrifft.
Die Oberösterreichische Landesregierung ist zur unverzüglichen Kundmachung dieses Ausspruchs im Landesgesetzblatt verpflichtet.
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