Verfassungsgerichtshof B274/95; B286/95

B274/95; B286/95Verfassungsgericht05.12.1995

Regest

VfGH / Präjudizialität, Eisenbahnrecht, Verwaltungsverfahren, Beweise, Befangenheit, Trassierungsverordnung, fair trial, Privatwirtschaftsverwaltung, Hochleistungsstrecken siehe Eisenbahnrecht

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B274/95,B286/95

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 05.12.1995

Spruch

Die beschwerdeführenden Parteien sind durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in ihren Rechten verletzt worden.

Die Beschwerden werden abgewiesen und dem Verwaltungsgerichtshof zur Entscheidung darüber abgetreten, ob die beschwerdeführenden Parteien durch den angefochtenen Bescheid in einem sonstigen Recht verletzt worden sind.

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