Verfassungsgerichtshof B1559/95; B1657/95

B1559/95; B1657/95Verfassungsgericht13.12.1995

Regest

Aufenthaltsrecht, Rassendiskriminierung, Bescheidbegründung, Bindung (der Verwaltungsbehörden an Tatbestandsmerkmale), Arbeitsrecht, Ausländerbeschäftigung, Zusammenwirken von Behörden

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B1559/95,B1657/95

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 13.12.1995

Spruch

Die Beschwerdeführer sind durch den jeweils angefochtenen Bescheid in dem durch das Bundesverfassungsgesetz BGBl. 390/1973 verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichbehandlung von Fremden untereinander verletzt worden.

Die Bescheide werden aufgehoben.

Der Bund (Bundesminister für Inneres) ist schuldig, den Beschwerdeführern zuhanden der Beschwerdevertreter die mit je 18.000 S bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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