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B2001/92•Verfassungsgerichtshof B2001/92
B2001/92Verfassungsgericht13.12.1995
VfGH / Legitimation, Personalvertretung
1. Der Erst- und der Zweitbeschwerdeführer sind durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichheit aller Staatsbürger vor dem Gesetz verletzt worden.
Der Bescheid wird aufgehoben.
Das Land Tirol ist schuldig, den Beschwerdeführern zu Handen ihres Rechtsvertreters die mit ÖS 15.000,-- bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei sonstigem Zwang zu ersetzen.
2. Die Beschwerde der Drittbeschwerdeführerin wird zurückgewiesen.
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