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B1175/95•Verfassungsgerichtshof B1175/95
B1175/95Verfassungsgericht26.02.1996
VfGH / Wiedereinsetzung
I. Dem Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wird Folge gegeben.
II. Der Beschluß des Verfassungsgerichtshofs vom 16. März 1995, GZ B475/95-4, wird aufgehoben.
III. Die Behandlung der bisher zu AZ B475/95 protokollierten, nunmehr unter AZ B1175/95 geführten Beschwerde wird abgelehnt.
IV. Die Beschwerde wird dem Verwaltungsgerichtshof zur Entscheidung abgetreten.
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